Bei Interesse an einem Leihgerät bitten wir, dieses Formular vollständig auszufüllen (bei Minderjährigkeit gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten).
*Pflichtangaben
In der Schulkonferenz vom 26.10.2022 wurde beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2023/24 für die Oberstufenschüler:innen verpflichtend ein Tablet angeschafft werden muss. Dieser Beschluss wird nun mit dem Eintritt in die Einführungsphase relevant. Für diejenigen Schüler:innen, die kein eigenes Gerät besitzen, stellt die Schule eine begrenzte Anzahl an Leihgeräten zur Verfügung.
Das schulische Leihangebot beinhaltet:
Die Vertragsunterlagen werden bei erfolgreicher Zuteilung zum Ende der Sommerferien digital zugesandt.
Angaben zum/zur leihenden Schüler:in
Wichtige Information zum Vertragsschluss
Ein Vertragsschluss zur Ausleihe von Schul-iPads ist nur mit volljährigen Schüler:innen möglich. Bei minderjährigen Schüler:innen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall werden die Vertragsunterlagen den Erziehungsberechtigten zur Unterzeichnung zugesandt. Antragstellungen von Minderjährigen ohne Angaben zu einer erziehungsberechtigten Person bleiben unbearbeitet.
Angaben zur erziehungsberechtigten Person
Wichtige Informationen zu den Datenschutzbestimmungen sowie Ausleihbedingungen
Für die Ausleihe von Schul-iPads gelten die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen sowie die spezifischen Ausleihbedingungen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie beide Dokumente gelesen und verstanden haben.
Datenschutzerklärung
Leihbedingungen